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Das
bayerische Staatsministerium der Justiz teilt mit:
Ich begrüße Sie alle ganz herzlich hier im Justizministerium. Anlass
dieser Veranstaltung ist ein neues Modellprojekt, das in der Münchner
Strafjustiz durchgeführt wird. In diesem Modellprojekt sollen die
Möglichkeiten ausgelotet werden, durch anwaltliche Schlichtung den Gedanken
der Wiedergutmachung im Strafverfahren zu stärken.
Ich begrüße an meiner Seite den Geschäftsführer der
"Internationalen Stiftung zur Förderung von Kultur und
Zivilisation", Herrn Rechtsanwalt Dr. Jürgen Thomas. Die Stiftung hat das
Projekt initiiert und trägt es finanziell. Herr Dr. Thomas ist außerdem
Vorsitzender des neu gegründeten Vereins "Ausgleich e.V.". Das Projekt konzipiert hat Herr Prof. Dr. Heinz Schöch. Er hat auch die wissenschaftliche
Begleitforschung übernommen. Herr Prof. Schöch
ist Ordinarius für Kriminologie, Jugendrecht und Strafvollzug an der
Universität München. Er ist - ich darf das auch in seiner Anwesenheit sagen
- einer der renommiertesten Kriminologen Deutschlands. Ein herzliches Grüß
Gott an ihn. Last but not
least begrüße ich Herrn Rechtsanwalt Dr. Robert
Jofer. Herr Dr. Jofer hat die Projektleitung übernommen.
Er ist also derjenige, der das Vorhaben in Lauf bringen und, was
manchmal noch schwieriger ist, "am Laufen halten" muss.
Meine Damen und Herren, der Gedanke der Wiedergutmachung ist nunmehr
schon seit vielen Jahren ein zentrales rechtspolitisches Thema. Die
Bayerische Staatsregierung hat ihn seit jeher gefördert. Wenn die
Verletzungen und Schäden, die das Opfer einer Straftat erlitten hat, in etwa
ausgeglichen werden können, so ist viel gewonnen. Bemüht sich der Täter
ernsthaft um Wiedergutmachung, so wirkt sich dies naturgemäß zu seinen
Gunsten aus.
Auch der Gesetzgeber hat die Idee in breitem Umfang aufgegriffen.
Gesetzgeberische Etappen ihrer Verankerung waren das Opferschutzgesetz
1986, die Jugendgerichtsnovelle aus dem Jahr 1990 und das
Verbrechensbekämpfungsgesetz aus dem Jahre 1994. Mit dem zuletzt genannten
Gesetz ist eine Regelung in das Strafgesetzbuch eingestellt worden, nach
der Wiedergutmachungsbemühungen des Täters noch stärker berücksichtigt
werden können. Das Gericht kann nunmehr unter bestimmten weiteren
Voraussetzungen die Strafe mildern oder sogar ganz von Strafe absehen, wenn
der Täter das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt. Die
Vorschrift spielt in der Praxis derzeit wohl noch keine allzu große Rolle.
Hier setzt das Modellprojekt an. Anwaltlicher Sachverstand und
anwaltliche Vermittlungskompetenz sollen fruchtbar gemacht werden, damit
das Opfer zu seinem Geld kommt. Auch das ist nicht ganz neu. Wenn
man sich mit erfahrenen Strafverteidigern unterhält, so betonen sie nicht
selten, dass die Vermittlung zwischen Täter und Opfer bereits zu einer
ihrer Kerntätigkeiten gehört. Ganz neu ist aber, dass die
Vermittlung bei einer unabhängigen Stelle institutionalisiert und
konzentriert wird. Beides kann dazu beitragen, dass die gute Idee mit mehr
Leben erfüllt wird. Vergleichbares hat es in Deutschland noch nicht
gegeben.
Über den geplanten Ablauf der Schlichtung werden Ihnen Herr Dr. Thomas,
Herr Prof. Schöch und Herr Dr. Jofer noch Details
mitteilen. Von meiner Seite aus nur so viel: Das Projekt steht allen
Verfahrensbeteiligten offen. Verletzter und Beschuldigter, aber auch
Staatsanwaltschaft oder Gericht können sich an die Schlichtungsstelle
wenden. Diese schaltet einen von rund 15 erfahrenen Rechtsanwälten ein, der
sich dann um Schlichtung bemüht. In erster Linie soll das Opfer
Schadensersatz, ggf. einschließlich Schmerzensgeld erhalten. Aber etwa auch
Entschuldigung oder die Erbringung von Arbeitsleistungen für den
Geschädigten ist erwünscht. Die Schlichtungsstelle berichtet der
Strafjustiz über den Verlauf. Eine erfolgreiche Wiedergutmachung kann zu
einer milderen Sanktion für den Täter führen. In geeigneten Fällen kann sie
ihm Freiheitsentzug oder längere Freiheitsstrafe ersparen. Insofern könnte
das Projekt zu einer gewissen Entlastung des Strafvollzugs beitragen.
Das Vorhaben wird drei Jahre lang laufen. Der Startschuss ist zu Beginn
dieses Monats gegeben worden. Er wird heute noch einmal förmlich bestätigt.
Ein Pilotfall konnte bereits vorab zu allseitiger Zufriedenheit gelöst
werden. Mehrere Betrugsopfer haben Schadensersatz bekommen. Einen
Zivilprozess mussten sie dafür nicht anstrengen. Der Täter hat sich die
Chance verdient, sich in Freiheit zu bewähren. Ein weiterer
Schlichtungsfall aus dem Bereich von Vermögensstraftaten ist "in
Arbeit".
Es bleibt mir, Dank zu sagen. Zuvörderst gilt mein Dank der Stiftung,
die das Projekt initiiert hat und die es mit beträchtlichen Mitteln
finanziell trägt. Zu danken ist allen anwesenden Herren für ihr Engagement
und die verständnisvolle Zusammenarbeit in der Konzeptionsphase. Zu danken
ist auch der gesamten Münchner Justiz, die das Vorhaben trotz ihrer hohen
Arbeitsbelastung sehr aufgeschlossen und kooperativ aufgenommen hat. Wir
freuen uns schließlich, dass der Weiße Ring e.V. das Projekt unterstützt.
Zuletzt noch ein Wunsch: Das noch sehr junge Kind möge so wachsen und
gedeihen, wie wir uns das alle erhoffen.
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