Ausgleich e.V.

  Schadenswiedergutmachung durch anwaltliche Schlichtungsstellen

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Das bayerische Staatsministerium der Justiz teilt mit:

Ich begrüße Sie alle ganz herzlich hier im Justizministerium. Anlass dieser Veranstaltung ist ein neues Modellprojekt, das in der Münchner Strafjustiz durchgeführt wird. In diesem Modellprojekt sollen die Möglichkeiten ausgelotet werden, durch anwaltliche Schlichtung den Gedanken der Wiedergutmachung im Strafverfahren zu stärken.

Ich begrüße an meiner Seite den Geschäftsführer der "Internationalen Stiftung zur Förderung von Kultur und Zivilisation", Herrn Rechtsanwalt Dr. Jürgen Thomas. Die Stiftung hat das Projekt initiiert und trägt es finanziell. Herr Dr. Thomas ist außerdem Vorsitzender des neu gegründeten Vereins "Ausgleich e.V.". Das Projekt konzipiert hat Herr Prof. Dr. Heinz Schöch. Er hat auch die wissenschaftliche Begleitforschung übernommen. Herr Prof. Schöch ist Ordinarius für Kriminologie, Jugendrecht und Strafvollzug an der Universität München. Er ist - ich darf das auch in seiner Anwesenheit sagen - einer der renommiertesten Kriminologen Deutschlands. Ein herzliches Grüß Gott an ihn. Last but not least begrüße ich Herrn Rechtsanwalt Dr. Robert Jofer. Herr Dr. Jofer hat die Projektleitung übernommen. Er ist also derjenige, der das Vorhaben in Lauf bringen und, was manchmal noch schwieriger ist, "am Laufen halten" muss.

Meine Damen und Herren, der Gedanke der Wiedergutmachung ist nunmehr schon seit vielen Jahren ein zentrales rechtspolitisches Thema. Die Bayerische Staatsregierung hat ihn seit jeher gefördert. Wenn die Verletzungen und Schäden, die das Opfer einer Straftat erlitten hat, in etwa ausgeglichen werden können, so ist viel gewonnen. Bemüht sich der Täter ernsthaft um Wiedergutmachung, so wirkt sich dies naturgemäß zu seinen Gunsten aus.

Auch der Gesetzgeber hat die Idee in breitem Umfang aufgegriffen. Gesetzgeberische Etappen ihrer Verankerung waren das Opferschutzgesetz 1986, die Jugendgerichtsnovelle aus dem Jahr 1990 und das Verbrechensbekämpfungsgesetz aus dem Jahre 1994. Mit dem zuletzt genannten Gesetz ist eine Regelung in das Strafgesetzbuch eingestellt worden, nach der Wiedergutmachungsbemühungen des Täters noch stärker berücksichtigt werden können. Das Gericht kann nunmehr unter bestimmten weiteren Voraussetzungen die Strafe mildern oder sogar ganz von Strafe absehen, wenn der Täter das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt. Die Vorschrift spielt in der Praxis derzeit wohl noch keine allzu große Rolle.

Hier setzt das Modellprojekt an. Anwaltlicher Sachverstand und anwaltliche Vermittlungskompetenz sollen fruchtbar gemacht werden, damit das Opfer zu seinem Geld kommt. Auch das ist nicht ganz neu. Wenn man sich mit erfahrenen Strafverteidigern unterhält, so betonen sie nicht selten, dass die Vermittlung zwischen Täter und Opfer bereits zu einer ihrer Kerntätigkeiten gehört. Ganz neu ist aber, dass die Vermittlung bei einer unabhängigen Stelle institutionalisiert und konzentriert wird. Beides kann dazu beitragen, dass die gute Idee mit mehr Leben erfüllt wird. Vergleichbares hat es in Deutschland noch nicht gegeben.

Über den geplanten Ablauf der Schlichtung werden Ihnen Herr Dr. Thomas, Herr Prof. Schöch und Herr Dr. Jofer noch Details mitteilen. Von meiner Seite aus nur so viel: Das Projekt steht allen Verfahrensbeteiligten offen. Verletzter und Beschuldigter, aber auch Staatsanwaltschaft oder Gericht können sich an die Schlichtungsstelle wenden. Diese schaltet einen von rund 15 erfahrenen Rechtsanwälten ein, der sich dann um Schlichtung bemüht. In erster Linie soll das Opfer Schadensersatz, ggf. einschließlich Schmerzensgeld erhalten. Aber etwa auch Entschuldigung oder die Erbringung von Arbeitsleistungen für den Geschädigten ist erwünscht. Die Schlichtungsstelle berichtet der Strafjustiz über den Verlauf. Eine erfolgreiche Wiedergutmachung kann zu einer milderen Sanktion für den Täter führen. In geeigneten Fällen kann sie ihm Freiheitsentzug oder längere Freiheitsstrafe ersparen. Insofern könnte das Projekt zu einer gewissen Entlastung des Strafvollzugs beitragen.

Das Vorhaben wird drei Jahre lang laufen. Der Startschuss ist zu Beginn dieses Monats gegeben worden. Er wird heute noch einmal förmlich bestätigt. Ein Pilotfall konnte bereits vorab zu allseitiger Zufriedenheit gelöst werden. Mehrere Betrugsopfer haben Schadensersatz bekommen. Einen Zivilprozess mussten sie dafür nicht anstrengen. Der Täter hat sich die Chance verdient, sich in Freiheit zu bewähren. Ein weiterer Schlichtungsfall aus dem Bereich von Vermögensstraftaten ist "in Arbeit".

Es bleibt mir, Dank zu sagen. Zuvörderst gilt mein Dank der Stiftung, die das Projekt initiiert hat und die es mit beträchtlichen Mitteln finanziell trägt. Zu danken ist allen anwesenden Herren für ihr Engagement und die verständnisvolle Zusammenarbeit in der Konzeptionsphase. Zu danken ist auch der gesamten Münchner Justiz, die das Vorhaben trotz ihrer hohen Arbeitsbelastung sehr aufgeschlossen und kooperativ aufgenommen hat. Wir freuen uns schließlich, dass der Weiße Ring e.V. das Projekt unterstützt. Zuletzt noch ein Wunsch: Das noch sehr junge Kind möge so wachsen und gedeihen, wie wir uns das alle erhoffen.

 

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