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Haftvermeidung
durch Schadenswiedergutmachung - Modellprojekt des Ausgleich München e.V.
An alle erwachsenen Untersuchungsgefangenen der JVA Stadelheim:
Im Jahre 1998 wurde in München der Verein Ausgleich München e.V.
gegründet. Sein Ziel ist es, durch eine Wiedergutmachung des finanziellen
Schadens, Freiheitsstrafen zu verkürzen oder ganz entbehrlich zu machen.
Dabei werden auch die Interessen der Opfer berücksichtigt.
Voraussetzungen für
die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens:
- Zuständigkeit einer in Bayern gelegenen Staatsanwaltschaft
- Bereitschaft
zur Schlichtung auf Seiten des Beschuldigten und des Opfers
- Anerkennung
des Schadens durch den Täter bzw. weitgehend klarer Sachverhalt
Chancen:
Der Beschuldigte hat bei erfolgreicher Schlichtung eine reelle Chance,
dass das Gericht die Strafe mildert oder in bestimmten Fällen von Strafe
absieht (§ 46a StGB). Bei frühzeitiger Wiedergutmachung erhöhen sich auch
die Chancen auf eine Entlassung aus der U-Haft vor der Hauptverhandlung.
Wer schlichtet?
Erfahrene Anwälte
Kosten durch die
Einschaltung des Ausgleich München e.V.:
Der beauftragte Schlichtungsanwalt wird vom Verein bezahlt.
Vorgehensweise:
Bitten Sie Ihren Anwalt, dass er sich mit dem Verein in Verbindung
setzt. Falls Sie noch keinen Verteidiger haben, können Sie sich auch selbst
mit konkreten Vorschlägen zur Wiedergutmachung an uns wenden, möglichst
unter genauer Angabe des Verletzten mit Anschrift. Wir prüfen dann, ob der
Fall in Betracht kommt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an uns. [info@ausgleich.de]
Weiteren Sprachen:
Englisch
Französisch
Serbo-Kroatisch
Türkisch
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