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Ausgewählte Schlichtungsfälle des

Ausgleich München e.V.

 

Ausgewählte Beispielsfälle aus der Praxis 

1. Berger wegen Versicherungsbetrugs

Herr Berger (Name geändert) betrieb im Raum München eine Autoglasfirma und hatte im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit die Erfahrung gemacht, dass die HUK-Coburg bei Versicherungsschäden unter DM 1.000,00 keine genaueren Nachforschungen anstellt. Nachdem die Firma schlecht lief, wurden in acht Fällen fingierte Rechnungen bei der Versicherung eingereicht, die auch bezahlt wurden.

Weiterhin hatte er bei einer Firma für Werbeartikel Zündhölzer mit Werbeaufdruck in Auftrag gegeben, diese jedoch nicht bezahlt.

Wegen der oben beschriebenen Sachverhalte wurden von verschiedenen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren eingeleitet. Als Herr Berger hiervon erfuhr, tauchte er unter. Gleichzeitig wurde er mit zwei weiteren Haftbefehlen gesucht, da er bereits 1997 zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten ohne Bewährung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde und er nach diesem Zeitraum noch einmal ohne Führerschein am Steuer eines Fahrzeuges angetroffen wurde.

Im Untergrund konnte Herr Berger durch verschiedene Arbeiten einiges an Geld ansparen und durch Vermittlung des Ausgleich München e.V. sowohl die Werbeartikelfirma (Schaden ca. DM 2.000,00) als auch den Schaden bei der HUK-Coburg wieder gutmachen.

Trotz zahlreicher weiterer Vorstrafen, ist der von der Staatsanwaltschaft zugesichert, das Verfahren wegen der Zündholzschachteln einzustellen und das Verfahren wegen des Betrugs zum Nachteil der HUK-Coburg im Strafbefehlswege zu erledigen.

Das Schlichtungsverfahren ist bereits abgeschlossen, Herr Berger muss daher nur noch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Haft.

 

2. Aigner wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen

Die Gebrüder Aigner betreiben im nordbayerischen Raum ein Bauunternehmen und hatten für ein Bauvorhaben eine portugiesische Subunternehmerfirma eingeschaltet, die Arbeitskräfte zu den Baustellen der Beschuldigten schickte. Im Rahmen einer Kontrolle wurde festgestellt, dass auf der Baustelle kein portugiesischer Vorarbeiter anwesend war und die portugiesischen Arbeitnehmer ihre Weisungen von dem deutschen Polier erhielten. Demzufolge wurde das Arbeitsverhältnis der Portugiesen als illegale Arbeitnehmerüberlassung eingestuft und die Baufirma hatte Sozialversicherungsbeiträge in sechsstelliger Höhe nachzuzahlen.

Durch Einschaltung eines Schlichtungsanwaltes konnte mit der BfA eine Einigung erzielt werden. Die Anklage zum Schöffengericht wird voraussichtlich mit einer Geld- oder einer kleineren Bewährungsstrafe abgeschlossen werden können.

 

3. Harner wegen Körperverletzung

Herrn Harner wird vorgeworfen, im Herbst vergangenen Jahres während eines Polizeieinsatzes einen Besucher des Münchner Oktoberfestes in Ausübung seines Dienstes geschlagen zu haben. Angeklagt sind derzeit mehrere Polizeibeamte aus dieser Schicht. Herr Harner ist als einziger bereit, mit dem Opfer in Verbindung zu treten und ein Schmerzensgeld zu zahlen. Die Verhandlungen dauern derzeit noch an. Die übrigen Angeschuldigten schweigen und bestreiten die Tat.

Wann das Schlichtungsverfahren, das nach dem Willen aller Beteiligten auch medienwirksam durchgeführt werden soll, abgeschlossen sein wird, ist noch offen.

 

4. Gabler wegen Betrugs

Frau Gabler wollte sich im Alter von 23 Jahren nach einer Banklehre in Österreich selbständig machen. Sie kaufte dazu eine Computeranlage nebst zugehöriger Software, um für ihre Kunden Horoskope zu erstellen. Das Geschäft lief nicht wie erwartet. Sie zog anschließend nach München und wohnte dort in einer Wohngemeinschaft, wo sie mit dem Vermieter (der gleichzeitig Hauptmieter war) eine Teilung der Miete vereinbarte und auch das Telefon dieses Geschädigten benutzte. Gleichzeitig wandte sie sich an eine hiesige Bank, um ein Darlehen für eine andere Geschäftsgründung zu erlangen. Ein Freund bürgte für dieses Darlehen.

Die Geschäfte gingen auch hier in Deutschland nicht gut. Da ihre Mutter vor Jahren in der Karibik ein Grundstück gekauft hatte, an Krebs litt und der Pflege bedurfte, wanderte die Beschuldigte schließlich zu ihrer Mutter in die Karibik aus. Dies war im Jahr 1995. 1999 kehrte sie nach dem Tod ihrer Mutter nach München zurück, meldete sich ordnungsgemäß an und wurde 3 Wochen später von der Polizei festgenommen. Ihr werden betrügerische Handlungen vorgeworfen. Der Haftbefehl wurde eröffnet, da Fluchtgefahr bestand, aber außer Vollzug gesetzt. Frau Gabler arbeitet derzeit halbtags. Im Rahmen des eingeleiteten Schlichtungsverfahrens wird sie ihre Miet- und Telefonschulden zurückzahlen. Für die Bankverbindlichkeiten und die österreichischen Forderungen, die auch Gegenstand des deutschen Strafverfahrens sind, sollen Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen und Schuldanerkenntnisse erteilt werden.

Es ist zu erwarten, dass diese Betrugsverfahren teils eingestellt, teils mit einer Bewährungsstrafe geahndet werden.

 

5. Stiegler wegen Betrugs

Herr Stiegler arbeitete in einem Münchner Kreditinstitut als Anlageberater. Er versprach seinen Kunden Zinssätze die 5 bis 10 % über dem marktüblichen Zins lagen. Mit den von Kunden eingelegten Geldern zahlte er wiederum die versprochen Zinsen (Schneeballsystem).

Herr Stiegler zog aus diesen Geldeinlagen kaum selbst Profit. Er genoss aber die Anerkennung seiner meist gesellschaftlichen hoch stehenden Kunden, die ihn als gewieften Anlageberater weiter empfahlen.

Der Schaden beträgt mehr als eine Million DM. Es stellten ca. 10 Geschädigte Strafanzeige.

Der Beschuldigte arbeitet derzeit bei einer Zeitarbeitsfirma und verdient ca. DM 3.000,00 monatlich.

Da er inzwischen DM 10.000,00 ansparen konnte, kann den Geschädigten unter Vermittlung eines erfahrenen Schlichtungsanwalts zumindest ein rechtskräftiger Titel angeboten werden.

Inwieweit das Gericht diese Leistung des Beschuldigten positiv bewertet, bleibt abzuwarten.

 

6. Zuff wegen Beleidigung auf sexueller Basis

Herr Zuff hatte als Arbeitgeber ein Auge auf seine Mitarbeiterin Helga geworfen, machte wiederholt anzügliche Bemerkungen und berührte sie gegen ihren Willen mehrfach an der Brust.

Der Verteidiger regte über den Ausgleich München e.V. ein Schlichtungsgespräch an. Die Geschädigte war hierzu zunächst bereit. Nachdem der Ehemann, der seine Ehefrau zu der Anzeige veranlasst hatte, hiervon erfuhr, führte ausschließlich er die Gespräche mit dem Schlichtungsanwalt.

Die Schlichtung scheiterte, nachdem der Ehemann sich „seinen Strafanspruch nicht abkaufen lassen" wollte.

 

7. Das Küchenkartell - Verteilung arrestierter Gelder

Mehrere Münchner Firmen haben sich im Bereich der Auftragsvorgabe für Großküchen "zusammengeschlossen" und illegal Preise abgesprochen. Der Schaden beläuft sich auf mehrere Millionen Euro.

Die Staatsanwaltschaft hat Firmenkonten eingefroren und Gelder zur Schadenswiedergutmachung arrestiert.

Der Ausgleich München e.V. hat die Verteilung dieser Gelder durch Abschluss von Vereinbarungen mit einer im Strafverfahren betroffenen Firma einerseits und zahlreichen geschädigten Firmen andererseits vermittelt. Die Gelder wurden zwischenzeitlich verteilt; die Forderungen aller Geschädigten wurden befriedigt.

Vorteil für alle Beteiligten:
Zahlreiche, aufwendige Schadensersatzprozesse wurden vermieden.

 

Gez. Dr. Robert Jofer

[info@ausgleich.de]

 

 

 

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