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Ausgewählte Schlichtungsfälle des
Ausgleich München e.V.
Ausgewählte Beispielsfälle aus
der Praxis
1. Berger wegen Versicherungsbetrugs
Herr Berger (Name geändert) betrieb im Raum München eine Autoglasfirma
und hatte im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit die Erfahrung gemacht, dass
die HUK-Coburg bei Versicherungsschäden unter DM
1.000,00 keine genaueren Nachforschungen anstellt. Nachdem die Firma
schlecht lief, wurden in acht Fällen fingierte Rechnungen bei der
Versicherung eingereicht, die auch bezahlt wurden.
Weiterhin hatte er bei einer Firma für Werbeartikel Zündhölzer mit
Werbeaufdruck in Auftrag gegeben, diese jedoch nicht bezahlt.
Wegen der oben beschriebenen Sachverhalte wurden von verschiedenen
Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren eingeleitet. Als Herr Berger
hiervon erfuhr, tauchte er unter. Gleichzeitig wurde er mit zwei weiteren
Haftbefehlen gesucht, da er bereits 1997 zu einer Freiheitsstrafe von 4
Monaten ohne Bewährung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde
und er nach diesem Zeitraum noch einmal ohne Führerschein am Steuer eines
Fahrzeuges angetroffen wurde.
Im Untergrund konnte Herr Berger durch verschiedene Arbeiten einiges an
Geld ansparen und durch Vermittlung des Ausgleich München e.V. sowohl die
Werbeartikelfirma (Schaden ca. DM 2.000,00) als auch den Schaden bei der HUK-Coburg wieder gutmachen.
Trotz zahlreicher weiterer Vorstrafen, ist der von der
Staatsanwaltschaft zugesichert, das Verfahren wegen der Zündholzschachteln
einzustellen und das Verfahren wegen des Betrugs zum Nachteil der HUK-Coburg im Strafbefehlswege zu erledigen.
Das Schlichtungsverfahren ist bereits abgeschlossen, Herr Berger muss
daher nur noch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Haft.
2. Aigner wegen Hinterziehung
von Sozialversicherungsbeiträgen
Die Gebrüder Aigner betreiben im nordbayerischen Raum ein Bauunternehmen
und hatten für ein Bauvorhaben eine portugiesische Subunternehmerfirma
eingeschaltet, die Arbeitskräfte zu den Baustellen der Beschuldigten
schickte. Im Rahmen einer Kontrolle wurde festgestellt, dass auf der
Baustelle kein portugiesischer Vorarbeiter anwesend war und die
portugiesischen Arbeitnehmer ihre Weisungen von dem deutschen Polier
erhielten. Demzufolge wurde das Arbeitsverhältnis der Portugiesen als
illegale Arbeitnehmerüberlassung eingestuft und die Baufirma hatte
Sozialversicherungsbeiträge in sechsstelliger Höhe nachzuzahlen.
Durch Einschaltung eines Schlichtungsanwaltes konnte mit der BfA eine
Einigung erzielt werden. Die Anklage zum Schöffengericht wird
voraussichtlich mit einer Geld- oder einer kleineren Bewährungsstrafe
abgeschlossen werden können.
3. Harner
wegen Körperverletzung
Herrn Harner wird vorgeworfen, im Herbst
vergangenen Jahres während eines Polizeieinsatzes einen Besucher des
Münchner Oktoberfestes in Ausübung seines Dienstes geschlagen zu haben.
Angeklagt sind derzeit mehrere Polizeibeamte aus dieser Schicht. Herr Harner ist als einziger bereit, mit dem Opfer in
Verbindung zu treten und ein Schmerzensgeld zu zahlen. Die Verhandlungen
dauern derzeit noch an. Die übrigen Angeschuldigten schweigen und
bestreiten die Tat.
Wann das Schlichtungsverfahren, das nach dem Willen aller Beteiligten
auch medienwirksam durchgeführt werden soll, abgeschlossen sein wird, ist
noch offen.
4. Gabler
wegen Betrugs
Frau Gabler wollte sich im Alter von 23 Jahren
nach einer Banklehre in Österreich selbständig machen. Sie kaufte dazu eine
Computeranlage nebst zugehöriger Software, um für ihre Kunden Horoskope zu
erstellen. Das Geschäft lief nicht wie erwartet. Sie zog anschließend nach
München und wohnte dort in einer Wohngemeinschaft, wo sie mit dem Vermieter
(der gleichzeitig Hauptmieter war) eine Teilung der Miete vereinbarte und
auch das Telefon dieses Geschädigten benutzte. Gleichzeitig wandte sie sich
an eine hiesige Bank, um ein Darlehen für eine andere Geschäftsgründung zu
erlangen. Ein Freund bürgte für dieses Darlehen.
Die Geschäfte gingen auch hier in Deutschland nicht gut. Da ihre Mutter
vor Jahren in der Karibik ein Grundstück gekauft hatte, an Krebs litt und
der Pflege bedurfte, wanderte die Beschuldigte schließlich zu ihrer Mutter
in die Karibik aus. Dies war im Jahr 1995. 1999 kehrte sie nach dem Tod
ihrer Mutter nach München zurück, meldete sich ordnungsgemäß an und wurde 3
Wochen später von der Polizei festgenommen. Ihr werden betrügerische
Handlungen vorgeworfen. Der Haftbefehl wurde eröffnet, da Fluchtgefahr
bestand, aber außer Vollzug gesetzt. Frau Gabler
arbeitet derzeit halbtags. Im Rahmen des eingeleiteten Schlichtungsverfahrens
wird sie ihre Miet- und Telefonschulden zurückzahlen. Für die
Bankverbindlichkeiten und die österreichischen Forderungen, die auch
Gegenstand des deutschen Strafverfahrens sind, sollen
Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen und Schuldanerkenntnisse erteilt
werden.
Es ist zu erwarten, dass diese Betrugsverfahren teils eingestellt, teils
mit einer Bewährungsstrafe geahndet werden.
5. Stiegler wegen Betrugs
Herr Stiegler arbeitete in einem Münchner Kreditinstitut als
Anlageberater. Er versprach seinen Kunden Zinssätze die 5 bis 10 % über dem
marktüblichen Zins lagen. Mit den von Kunden eingelegten Geldern zahlte er
wiederum die versprochen Zinsen (Schneeballsystem).
Herr Stiegler zog aus diesen Geldeinlagen kaum selbst Profit. Er genoss
aber die Anerkennung seiner meist gesellschaftlichen hoch stehenden Kunden,
die ihn als gewieften Anlageberater weiter empfahlen.
Der Schaden beträgt mehr als eine Million DM. Es stellten ca. 10
Geschädigte Strafanzeige.
Der Beschuldigte arbeitet derzeit bei einer Zeitarbeitsfirma und
verdient ca. DM 3.000,00 monatlich.
Da er inzwischen DM 10.000,00 ansparen konnte, kann den Geschädigten
unter Vermittlung eines erfahrenen Schlichtungsanwalts zumindest ein
rechtskräftiger Titel angeboten werden.
Inwieweit das Gericht diese Leistung des Beschuldigten positiv bewertet,
bleibt abzuwarten.
6. Zuff
wegen Beleidigung auf sexueller Basis
Herr Zuff hatte als Arbeitgeber ein Auge auf
seine Mitarbeiterin Helga geworfen, machte wiederholt anzügliche
Bemerkungen und berührte sie gegen ihren Willen mehrfach an der Brust.
Der Verteidiger regte über den Ausgleich München e.V. ein
Schlichtungsgespräch an. Die Geschädigte war hierzu zunächst bereit.
Nachdem der Ehemann, der seine Ehefrau zu der Anzeige veranlasst hatte,
hiervon erfuhr, führte ausschließlich er die Gespräche mit dem
Schlichtungsanwalt.
Die Schlichtung scheiterte, nachdem der Ehemann sich „seinen
Strafanspruch nicht abkaufen lassen" wollte.
7. Das Küchenkartell - Verteilung arrestierter Gelder
Mehrere Münchner Firmen haben sich im Bereich der Auftragsvorgabe für
Großküchen "zusammengeschlossen" und illegal Preise abgesprochen.
Der Schaden beläuft sich auf mehrere Millionen Euro.
Die Staatsanwaltschaft hat Firmenkonten eingefroren und Gelder zur
Schadenswiedergutmachung arrestiert.
Der Ausgleich München e.V. hat die Verteilung dieser Gelder durch Abschluss
von Vereinbarungen mit einer im Strafverfahren betroffenen Firma einerseits
und zahlreichen geschädigten Firmen andererseits vermittelt. Die Gelder
wurden zwischenzeitlich verteilt; die Forderungen aller Geschädigten wurden
befriedigt.
Vorteil für alle Beteiligten:
Zahlreiche, aufwendige Schadensersatzprozesse wurden vermieden.
Gez. Dr. Robert Jofer
[info@ausgleich.de]
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